20.07.2023 - Administrative und operative Anpassungen in der Verrechnung

Wir informieren Sie über drei Anpassungen im Zusammenhang mit der Verrechnung von Leistungen.
 

 

1. Versicherungswechsel von Arcosana zu CSS im Versicherungsstamm

Die Arcosana hat ab dem 1. Januar mit der CSS-Versicherung fusioniert. Dies bedeutet, dass Sie bei den Klientinnen/Klienten, die bei der Arcosana versichert sind, im Versicherungsstamm ein Ende der Versichertenlaufzeit setzen und neu die CSS hinterlegen müssen.

Wenn Sie eruieren möchten, welche Klientinnen/Klienten dies betrifft, können Sie einen Datenexport erstellen und anhand der entstandenen Excel-Liste prüfen, welche Personen bei der Arcosana versichert sind.

Den Datenexport können Sie mittels des Pfeilsymbols bewerkstelligen.

 

 

 

2. Abrechnung über die IV mittels «centrale de compensation»

Falls Sie Klientinnen/Klienten betreuen, die über die IV abgerechnet werden, müssen Sie, gemäss der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS, die «centrale de compensation» benutzen, um die Leistungen zu verrechnen. Die IV-Stellen des jeweiligen Kantons sind nicht mehr für die Abrechnung zuständig. Auch hier können Sie einen Datenexport, wie oben beschrieben, tätigen, um herauszufinden, welche Kundinnen/Kunden dies betrifft.

 

 

3. Aufrunden der IV-Tarifziffern 582.1 / 582.2 / 582.3

Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS hat uns informiert, dass eine begonnene Viertelstunde einer Behandlung jeweils auf die nächste Viertelstunde aufgerundet werden kann, wenn die Leistung über die IV verrechnet wird. Dies bedeutet beispielsweise, dass eine Behandlung unter der Tarifziffer 582.2 von 32 Minuten auf 45 Minuten aufgerundet werden kann.